Privatkunden

Wir sind Ihre Ansprechpartner in privaten Steuerfragen. Wir beraten. Wir helfen. Kompetent.

Beratung bei Vermögensübergang im Rahmen der Schenkung oder Erbfolge

Bei Schenkungen und Erbschaften werden die anfallenden Steuern oft nicht bedacht. Diese können sehr hoch sein. Durch unser Engagement eröffnet sich Ihnen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen die steuerlich optimale Lösung. Kommen Sie frühzeitig zu uns und lassen Sie sich im Vorfeld beraten.

Einkommensteuererklärung

Nutzen Sie einfach unsere qualifizierte Steuerberatung. Bei uns sind alle Ihre steuerlichen Angelegenheiten in besten Händen. Als Arbeitnehmer/in, Immobilienvermieter/in, Beamter/in, Pensionär/in oder Rentner/in helfen wir Ihnen jederzeit gern. Ebenso bei der Besteuerung Ihres Kleingewerbes (z. B. Photovoltaikanlagen), bei Kapitalerträgen oder privaten Veräußerungsgeschäften.

Anträge bei Steuerbehörden

Versäumen Sie eine Frist, beantragen wir Verlängerung für Sie. Sie können eine Steuerschuld nicht zum Fälligkeitstag begleichen? Wir beantragen die Stundung. Sie haben beim Finanzamt ein Guthaben und gleichzeitig eine Schuld? Wir beantragen die Verrechnung.

Prüfung von Steuerbescheiden

Ein zugestellter Steuerbescheid bedarf stets der sorgfältigen und fachkompetenten Prüfung. Bei aufkommenden Unklarheiten oder begründeten Zweifeln am jeweiligen Bescheid erheben wir für Sie Einspruch und kämpfen für Ihr Recht. (Nur für Bestandskunden)

Anpassung von Steuervorauszahlungen

Steuervorauszahlungen sind oftmals ein notwendiges Übel. Es gibt jedoch Situationen in denen Vorauszahlungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden sollten. Diese Anpassungen veranlassen wir für Sie. (Nur für Bestandkunden)

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Schenkungen und Erbschaften bringen komplexe Steuererklärungen mit sich. Wir erledigen das für Sie. Durch unser Engagement eröffnen sich Ihnen, innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen, steuerlich optimale Lösungen.

Einsprüche gegen Steuerbescheide und Klageverfahren

Auch die Finanzbehörden arbeiten nicht immer fehlerfrei. Sollten sich Fehler offenbaren, dann erheben wir Einspruch gegen solche Steuerbescheide und unterstützen Sie im weiteren Vorgehen. (Nur für Bestandskunden)

Feststellungserklärungen für Personenzusammenschlüsse

Sie sind zusammen mit einer weiteren oder mehreren Personen Eigentümer einer vermieteten Immobilie, Teilhaber einer Kapitalanlage oder einer gemeinsamen Photovoltaikanlage? Wir erstellen Ihre gemeinschaftliche Steuererklärung.

Sie haben Fragen oder brauchen schnell die kompetente Hilfe erfahrener Steuerberater?

Jederzeit und gern sind wir für Sie erreichbar! Telefonisch erreichen Sie uns unter: 06359 - 800 90 oder klicken Sie einfach hier:

Unverbindlich anfragen

Für Privatkunden

Als steuerpflichtige Person bekommen Sie durch unsere Kanzlei Unterstützung in allen Fragestellungen des Einkommensteuerrechts. Auch bei Erbschaftssteuererklärungen sowie bei Fragen steueroptimaler Vermögensgestaltung ist unser Team gern für Sie erreichbar.

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Für Firmenkunden

Ganz gleich ob Finanz- oder Lohnbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen mit Steuererklärungen – wir bieten professionelle Hilfe. Fürsorglich behalten wir Ihre steuerliche und wirtschaftliche Situation im Fokus. Wir sind Ihr Partner in wirtschaftlich guten als auch schlechten Zeiten.

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Für Existenzgründer

Am Anfang ist Erfahrung knapp. Deshalb begleiten wir Startups gern von der ersten Idee bis hin zur Realisation Ihres Vorhabens. Wir entwickeln Business-Pläne, beurteilen diese oder kommunizieren für Sie in Sachen Fördermittel. Beim Umgang mit den Behörden, wie Gewerbe- und Finanzamt unterstützen wir Sie selbstverständlich auch.

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